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Verkauf der Jahreskarte 2023

27.11.2022 | 17:00 18:00

Regeln zur Benutzung der Jahreskarten

1.Die Jahreskarte berechtigt zum freien Eintritt bei allen Veranstaltungen in der Jahnhalle, außer: bei Benefiz-Veranstaltungen, Café im Takt, Workshops und außerplanmäßigen Veranstaltungen, bei denen aus vertraglichen Gründen die Jahreskarte keine Gültigkeit haben kann.

2. Die Karte gilt vom 02.01.2023 bis zum 01.01.2024.

3. Die Karte ist vom Eigentümer zu unterschreiben, nicht übertragbar und nur gültig im Zusammenhang mit dem Personalausweis.

4. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

5. Jahreskarteninhaber müssen sich sechs Wochen vor dem Besuch einer Veranstaltung per E-Mail oder persönlich im Büro anmelden. Nach dieser Frist wird der Platz zum Verkauf freigegeben. Sollte der Jahreskarteninhaber trotz Anmeldung verhindert sein, besteht die Pflicht zur Abmeldung. In Einzelfällen gibt es gesonderte Anmeldefristen. Diese werden in der lokalen Presse und im KuNo bekanntgegeben.

6. Hat ein Jahreskarteninhaber sich nicht bei einer anmeldepflichtigen Veranstaltung angemeldet und will dennoch die Veranstaltung besuchen, dann hat er nur Zutritt, wenn alle Einzelkartenkäufer Zutritt bekommen haben.

7. Die Jahreskarteninhaber treffen spätestens bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in der Jahnhalle ein. Ansonsten gehen die Plätze in den Abendkassenverkauf.

8. Dem Jahreskarteninhaber wird empfohlen, sich am Tag der Veranstaltung auf der Homepage der Jahnhalle darüber zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet.

9. Es gibt keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn es sich um eine unbestuhlte Veran-staltung handelt. Eventuell vorher im Jahnhallenbüro erkundigen.

10. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen.

11. Mit dem Erwerb und der Unterschrift auf der Jahreskarte werden diese Regelungen als gültig anerkannt.

Der Kaufpreis von 170,00 Euro pro Ticket ist in bar zu entrichten.

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